ASR-konforme Büroeinrichtung & Tischelektrifizierung
Rechtssichere Arbeitsplätze schaffen – Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Vorstand effektiv minimieren
Als Geschäftsführer oder Vorstand tragen Sie die gesetzliche Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die Sicherheit Ihrer Betriebsstätten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind Führungskräfte dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen lückenlos umzusetzen und Arbeitsplätze normgerecht einzurichten. Eine Nachlässigkeit bei der Arbeitsplatzgestaltung oder bei elektrischen Installationen kann im Schadensfall zu schweren persönlichen Haftungskonsequenzen führen.
Versteckte Gefahrenquellen: Kabelsalat und Schwellbrandrisiko
Unsachgemäß verlegte Mehrfachsteckdosen, überlastete Kabelketten oder eingeklemmte Leitungen unter Bürotischen gehören zu den häufigsten Brandursachen in Verwaltungsgebäuden. Durch Überlastung oder Wärmestau entstehen unbemerkt Schwellbrände, die sich rasch zu verheerenden Gebäudebränden ausweiten können. Zudem stellen lose am Boden liegende Kabel erhebliche Stolperfallen dar – eine der Hauptursachen für Arbeitsunfälle im Bürobereich.
Expertise durch geprüfte Sicherheitsbeauftragte für Büro und Verwaltung
Um Ihre Betreiberpflichten zu 100 % rechtssicher zu erfüllen, überlassen wir nichts dem Zufall. Unsere Planungen und Montagearbeiten werden durch ausgebildete und geprüfte Sicherheitsbeauftragte für Büro und Verwaltung begleitet und ausgeführt.
Unsere Leistungen im Überblick:
- ASR- & DGUV-konforme Planung: Professionelle Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Einhaltung ergonomischer Vorgaben und gesetzlicher Mindestabstände.
- Professionelle Tischelektrifizierung: Gezielte Integration von Kabelführungen, Tischsteckdosen, Kabelwannen und Zugentlastungen zur Vermeidung von Brandgefahren.
- Erfüllung der Betreiber- und Sorgfaltspflicht: Minimierung von Unfallrisiken (Stolpern, Stürzen) und effektiver Schutz vor Bränden durch normative Absicherung.
- Lückenlose Dokumentation: Erstellung von Gefährdungsanalysen und Prüfberichten als Nachweis gegenüber Gewerbeaufsicht und Unfallkassen.